Transparenz und Mitbestimmung sind für uns ein wichtiger Pfeiler des öffentlichen Dienstes. Bei allen grundlegenden Veränderungsprozessen und Organisationsentwicklungsprozessen sollen die Dienststellenleitungen mit den Beschäftigten sowie den zuständigen Interessenvertretungen kommunizieren, sie in die bevorstehenden Prozesse einbeziehen und über die Zielsetzung der geplanten Veränderung informieren.
Das Personalvertretungsgesetz sorgt dafür, dass den Personalräten im Land Bremen weitreichende und frühzeitige Beteiligungsrechte eingeräumt werden, um so die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können.
Denn nur gemeinsam können wir neue Wege gehen.
Wir wollen jedoch nicht nur Transparenz nach innen schaffen, sondern natürlich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger – schließlich arbeiten wir für deren Wohl.
Mit dem Transparenzportal haben wir eine Plattform geschaffen, auf denen sich die Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Beschäftigten der Verwaltung oder andere Interessierte umfassend informieren können.
Hier werden aktuelle Pressemitteilungen, Berichte, Konzepte, Gerichtsentscheidungen, Gesetze und Rechtsverordnungen sowie politische Beschlüsse und eine Vielzahl anderer Informationen und Dokumente veröffentlicht.
Ein Besuch lohnt sich! Stöbern Sie.