Zur praxisorientierten Einführung in die Berufswelt können Sie als Werkstudentin beziehungsweise -student in der bremischen öffentlichen Verwaltung tätig werden.
Hier werden Ihnen die Zusammenhänge zwischen den im Studium erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden und den Gegebenheiten der Praxis verdeutlicht.
Im Rahmen einer Tätigkeit als Werkstudierende sollen folgende Ziele erreicht werden:
Hierbei muss Ihre Tätigkeit immer im unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen.
Dabei können Ihre möglichen Tätigkeiten die Mitarbeit an (inhaltlich genau definierten) Projekten, die Studienarbeit in den Ressorts beziehungsweise Dienststellen oder die praxisorientierte Abschlussarbeit sein.
Die Werkstudierenden erhalten für ihre Tätigkeit ein Entgelt. Die Stundenvergütung entspricht der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nach dem geltenden Landesmindestlohngesetz. Ab November 2024 beträgt die Stundenvergütung 13,46 € pro Stunde.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für den Einsatz Werkstudierender in der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: