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Studiendirektor:in als ständige Vertretung der Leiterin am SZ Carl von Ossietzky – Berufliche Schule für Dienstleiostung, Gewerbe und Gestaltung

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Die Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung bietet 1.300 Schüler*innen Ausbildung und Bildung in insgesamt neun Fachbereichen mit 35 Ausbildungsberufen und elf vollzeitschulischen Bildungsgängen, welche Berufsqualifikationen und / oder den Erwerb schulischer Abschlüsse von eBBR bis zum Abitur ermöglichen. Schwerpunkte sind neben der projektorientierten Lernfeldarbeit in der dualen Ausbildung, der Bereich der Digitalisierung in der Arbeitswelt, sowie eine praxisgerechte Ausbildung.

Berufsgruppe

Schulleitungsstellen

Eingruppierung

- Besoldungsgruppe A 15+Z BremBesO –

Besetzbar

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

Auf dieser Stelle ist in Personalunion gleichzeitig der Aufgabenbereich einer Abteilungsleitung der Schule wahrzunehmen.

Der/die stellvertretende Schulleiter:in übernimmt in Personalunion weitere Leitungsfunktionen und ist Teil der Schulleitung.

Es sind insbesondere folgende Aufgaben zu übernehmen:

  • Vertretung der Schulleiterin in allen Aufgabenbereichen
  • Mitwirkung an den Aufgaben der Schulleitung
  • Mitwirkung an allen Personal- und Haushaltsfragen
  • Verantwortung für das Unterrichtskonzept der Schule (Entwicklung, Umsetzung, Evaluation)
  • Koordination der Arbeit der Fachbereichsleiter:innen und der Koordinatoren:innen
  • Lernfeldentwicklung in den Teams der Berufsschule
  • Koordination der Umsetzung und Fortschreibung des Schulprogramms und der Jahresplanung sowie des Fortbildungskonzepts
  • Weiterentwicklung des schulischen Entwicklungsprozesses im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements
  • Koordination internationaler Partnerschaften und Programme sowie schulischer Projekte

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Der bzw. die Schulleiter:in kann der Stellvertretung einzelne ihr zugewiesene Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen teilzunehmen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen und Anforderungen:

Bewerben können sich Lehrkräfte, die

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern*:

    o Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)

    o Lehrämter für die Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) oder

    und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen

    oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 1, 2, 3 oder 6*

  • sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität

verfügen.

* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:

· in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprozessen

· in der Anleitung von Personal (Referendar:innen, Werkstudierende, Praktikant:innen, Bundesfreiwilligendienstleistende)

Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:

· Personale Kompetenzen

· Sozial-kommunikative Kompetenzen

· Methodische Kompetenzen

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

Kennzeichen

A52/2025

Bewerbungsfrist

08.04.2025

Allgemeine Hinweise

Rechtliche Informationen:

Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).

Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungshinweise

Haben Sie Interesse?

Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens bis zum 08.04.2025

beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,

27576 Bremerhaven ein.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse

Ansprechperson

Joanne Finger
Schulamt
Tel.: 0471 590-2232

Joanne.Finger@magistrat.bremerhaven.de

Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven