An der Schule Osterhop ist zum 01.08.2025 die Funktion der/des
Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d) einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert -
zu besetzen.
Die Schulleiterin/Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie/Er ist Vorgesetzte/Vorgesetzter des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert
Besetzbar
01.08.2025
Aufgabengebiet
Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ihrer/seiner Stellvertreterin oder ihrem/seinem Stellvertreter einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben übertragen.
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.
Kennzeichen
78/2024
Bewerbungsfrist
13.12.2024
Allgemeine Hinweise
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen nach dem Bremischen Beamtengesetz (BremBG) und Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen.
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bewerbungshinweise
Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.
Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.
Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin / den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Jan-Hendrick Wulf, Tel. 0421/361-6476.
Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-19 – an
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Organisationskennzeichen 22-19
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
bewerbungen.funktionsstellen@bildung.bremen.de