Die Lutherschule ist eine vierzügige Grundschule mitten im Bremerhavener Stadtteil Lehe, der von einer hohen kulturellen Vielfalt geprägt ist. Als gebundene Ganztagsschule bietet die Lutherschule ihren Kindern, die häufig aus sozial benachteiligten Familien kommen, nicht nur einen Lernort sondern auch ein schulisches Zuhause.
Ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen und das Prinzip der „Neuen Autorität“ (H.Omer) sind die zentralen pädagogischen Grundsätze. Differenziert wird auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen. Das motivierte und gut aufeinander eingespielte Kollegium legt zudem sehr viel Wert auf die sprachliche und sozial-emotionale Förderung der Kinder. Die (aufsuchende) Schulsozialarbeit, die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Einrichtungen im Stadtteil und weitere Unterstützungssysteme stellen eine weitere wichtige Grundlage der erfolgreichen Arbeit der Lutherschule dar.
Berufsgruppe
Lehrkräfte
Eingruppierung
Konrektor:in als stellvertretende Leitung an der Lutherschule
Besetzbar
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Koordination von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben (Administration, Management):
[Planung und Erstellung des Stunden- und Aufsichtsplanes (in Absprache und Zusammenarbeit mit der Schulleitung);
Erstellung des Vertretungsplanes (in Absprache/Zusammenarbeit mit der Schulleitung);
Statistik zum Unterrichtsausfall;
Organisation des Ganztages (AG-Einteilung und Betreuung zu Sprechtagen etc.);
Koordination von Schulentwicklungsprozessen und Unterrichtskonzepten in Hinblick
auf Individualisierung der Lernangebote und der Potenzialförderung;
Übergang von Jahrgangsstufe 4 nach 5: Koordination der Kompetenzbestimmung der Schüler:innen („über dem Regelstandard“), der Elternberatung und der Lernentwicklungsdokumentation;
Regionalkonferenzen;
Abrechnung Reisekosten/Klassenfahrten und Exkursionen]
Die/der Konrektor:in ist Stellvertreter:in der Schulleiterin und vertritt sie bei dienstlicher Verhinderung in allen Belangen. Sie/er kann nach Absprache und Geschäftsverteilungsplan einen Teil der Aufgaben der Schulleiterin übernehmen.
Änderungen der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung bleiben vorbehalten. Die/der Stelleninhaber:in kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung teilzunehmen.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
[über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern*:
Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) oder
Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) oder
Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung in der Primarstufe
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung in der Primarstufe mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 3,4 oder 5*;
sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität]
verfügen.
* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung; oder ein Abschluss, der dem 2. Staatsexamen gleichgestellt ist
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:
[in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprozessen;
in der Anleitung von Personal (Referendar:innen, Werkstudierende, Praktikant:innen, Bundesfreiwilligendienstleistende)]
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
[Personale Kompetenzen;
Sozial-kommunikative Kompetenzen;
Methodische Kompetenzen]
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Kennzeichen
A276/2024
Bewerbungsfrist
03.12.2024
Allgemeine Hinweise
Rechtliche Informationen:
Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Förderung von Schwerbehinderten:
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Frauen in Leitungsfunktionen:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.
Migrationshintergrund:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungshinweise
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens
bis 03.12.2024
beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,
27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/2) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven