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Konrektorin/Konrektor (w/m/d) als Ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit der Koordination des Ganztagsbetriebs an der Neuen Schule Vahr

Die Senatorin für Kinder und Bildung

An der Neuen Schule Vahr ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion einer/eines

Konrektorin/Konrektors (w/m/d) als Ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit der Koordination des Ganztagsbetriebs
- Besoldungsgruppe A14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L eingruppiert -

zu besetzen.

Die Konrektorin/Der Konrektor ist Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters und vertritt sie oder ihn bei dienstlicher Verhinderung in allen Belangen. Sie/Er kann nach Absprache und Geschäftsverteilungsplan einen Teil der Aufgaben der Schulleiterin/des Schulleiters übernehmen. In der Regel obliegt der Konrektorin/dem Konrektor die Koordination der Verwaltungsaufgaben. Sofern eine Zweite Konrektorin oder ein Zweiter Konrektor eingesetzt ist, werden die Aufgaben nach Absprache und Geschäftsverteilungsplan zwischen beiden Funktionsstellen verteilt.

Zu den Aufgaben gehört u. a.:

  • Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters in allen Aufgabenbereichen
  • Übergang von 4 nach 5: Koordination der Kompetenzbestimmung der Schülerinnen und Schüler („über dem Regelstandard“), der Elternberatung und Lernentwicklungsdokumentation
  • Koordination von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben (Administration, Management)
  • Koordination der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation des Unterrichtskonzepts der Schule
  • Koordination der Fortschreibung des Schulprogramms, der Jahresarbeitspläne, des Fortbildungskonzepts

Berufsgruppe

Schulleitungsstellen

Eingruppierung

Besoldungsgruppe A14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L eingruppiert

Besetzbar

nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Aufbau und Entwicklung der Ganztagsangebote an der Schule
  • Koordination der Umsetzung und Evaluation der Ganztagsangebote der Schule
  • Gestaltung der Bereiche und Koordination von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben (Administration, Management) des Ganztagsbetriebs
  • Pädagogische Verantwortung und Aufgabenkoordination für den Ganztagsbetrieb

Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.

Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern

  • Schulentwicklung
  • Personalführung und -entwicklung
  • Organisation und Verwaltung sowie
  • Kooperation mit der Behörde sowie mit externen Partnern der Schule

Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann.

Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:

  • Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit
  • Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung
  • Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen
  • Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter

Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:

  • Kommunikative und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit und Bereitschaft, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
  • Erfahrungen mit Schulentwicklungsvorhaben
  • Organisationskompetenz und schulorganisatorische Erfahrungen
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen

Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.

Voraussetzungen

Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.

Sofern keine Bewerbungen von Lehrkräften (w/m/d) mit mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen nach dem 2. Staatsexamen vorliegen, können nachrangig Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) mit weniger als 3 Jahren Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen berücksichtigt werden.

Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom 09.06.2022, Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.

Kennzeichen

18/2024

Bewerbungsfrist

29.11.2024

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.

Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom 28.06.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021. Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflicher Werdegang in tabellarischer Form
  • Nachweise über das 1. und 2. Staatsexamen, der anerkannten Lehrbefähigung oder vergleichbarer Abschlüsse
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 9 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • kurzer Tätigkeitsbericht, ggf. weitere Qualifikationsnachweise, insbesondere für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion unter Berücksichtigung der Anforderungen
  • Überlegungen für die Wahrnehmung der mit der Stelle verbundenen Funktion
  • Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht im bremischen Schuldienst oder beim Landesinstitut für Schule beschäftigt sind, fügen ihren Bewerbungen bitte die Freigabeerklärung ihres abgebenden Dienstherrn bei.

Bewerbungshinweise

Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.

Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.

Ansprechperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin / den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Jan-Hendrick Wulf, Tel. 0421/361-6476.

Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-19 – an

Die Senatorin für Kinder und Bildung
Organisationskennzeichen 22-19
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
bewerbungen.funktionsstellen@bildung.bremen.de