An der Helene-Kaisen-Schule ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion einer/eines
Zweite Konrektorin/Zweiter Konrektors (w/m/d) für die Leitung eines Zentrums für unterstützende Pädagogik an Grundschulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Besoldungsgruppe A14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L eingruppiert -
zu besetzen.
Das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schule. Die Leiterin/Der Leiter bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/Er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung in der Schule.
Sie/Er übernimmt organisatorische Aufgaben der Schulleitung, soweit diese nicht von anderen Mitgliedern der Schulleitung wahrgenommen werden.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A14 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L eingruppiert
Besetzbar
nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann.
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik – abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.
Sofern keine Bewerbungen von Lehrkräften (w/m/d) mit mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Unterrichts- oder Leitungserfahrung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung nach dem 2. Staatsexamen vorliegen, können nachrangig Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) mit weniger als 3 Jahren Unterrichts- oder Leitungserfahrung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung berücksichtigt werden.
Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom 09.06.2022, Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
Kennzeichen
20/2023
Bewerbungsfrist
26.11.2024
Allgemeine Hinweise
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG):
Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom 28.06.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021. Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bewerbungshinweise
Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.
Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.
Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin/den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Petra Köster-Gießmann, Tel. 0421/361-6405.
Haben Sie Interesse?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-19 – an
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Organisationskennzeichen 22-19
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen
bewerbungen.funktionsstellen@bildung.bremen.de