Praktika im Anerkennungsjahr

Bevor Sie nach Ihrem Fachschul- beziehungsweise Fachhochschulabschluss als Erzieherin, Erzieher, Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter tätig sein können, müssen Sie ein einjähriges Berufspraktikum, auch Anerkennungsjahr genannt, für die staatliche Anerkennung in Ihrem Beruf absolvieren.

Hierfür stellt der bremische öffentliche Dienst Praktikumsplätze zur Verfügung, überwiegend in Kindertagesstätten und Schulen. Für Sozialpädagoginnen und -pädagogen beginnt dieses in der Regel zum 1. April, für Erzieherinnen und Erzieher zum 1. August des jeweiligen Jahres.

Für angehende Erzieherinnen und Erzieher bietet die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das Aus- und Fortbildungszentrum Bremen, Praktika im Anerkennungsjahr in den Einrichtungen von KiTa Bremen und in staatlichen Schulen der Senatorin für Kinder und Bildung an.

Für angehende Sozialarbeiter: innen bietet die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das Aus- und Fortbildungszentrum Bremen, Praktika im Anerkennungsjahr in den Einrichtungen der Senatorin für Bildung, im Amt für Soziale Dienste, bei der Werkstatt Bremen, im Gesundheitsamt Bremen und bei den Sozialen Diensten der Justiz an.

Weiterführende Informationen sind der Anerkennungsordnung (pdf, 56.4 KB) zu entnehmen.


Informationen zur Ausbildung Erzieherin/Erzieher

Informationen zum Anerkennungsjahr "Soziale Arbeit"