Praktika im Anerkennungsjahr
Bevor Sie nach Ihrem Fachschul- beziehungsweise Fachhochschulabschluss als Erzieherin, Erzieher, Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter tätig sein können, müssen Sie ein einjähriges Berufspraktikum, auch Anerkennungsjahr genannt, für die staatliche Anerkennung in Ihrem Beruf absolvieren.
Hierfür stellt der bremische öffentliche Dienst Praktikumsplätze zur Verfügung, überwiegend in Kindertagesstätten und Schulen. Für Sozialpädagoginnen und -pädagogen beginnt dieses in der Regel zum 1. April, für Erzieherinnen und Erzieher zum 1. August des jeweiligen Jahres.
Für angehende Erzieherinnen und Erzieher bietet die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das Aus- und Fortbildungszentrum Bremen, Praktika im Anerkennungsjahr in den Einrichtungen von KiTa Bremen und in staatlichen Schulen der Senatorin für Kinder und Bildung an.
Für angehende Sozialarbeiter: innen bietet die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das Aus- und Fortbildungszentrum Bremen, Praktika im Anerkennungsjahr in den Einrichtungen der Senatorin für Bildung, im Amt für Soziale Dienste, bei der Werkstatt Bremen, im Gesundheitsamt Bremen und bei den Sozialen Diensten der Justiz an.
Weiterführende Informationen sind der Anerkennungsordnung (pdf, 56.4 KB) zu entnehmen.
Informationen zur Ausbildung Erzieherin/Erzieher
Als Erziehende arbeiten Sie mit Kindern, Jugendlichen und zum Teil auch mit deren Eltern in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen.
Sie unterstützen und begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg der persönlichen Entfaltung und helfen dabei, einen Platz in unserer Gesellschaft zu finden.
Sie leiten Bildungsprozesse ein, unterstützen Selbstständigkeit, Eigenaktivität und das Aneignen der Umwelt mit allen Sinnen und stärken die Fähigkeit zu sachgerechtem Handeln. Kurz: Sie fördern Kinder in unterschiedlichen Lebensbereichen!
An der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren Sie eine zweijährige Ausbildung mit dem Abschluss staatliche Erzieherin beziehungsweise staatlicher Erzieher.
Sie erhalten Unterricht zu allgemeinbildenden und sozialpädagogischen Inhalten und absolvieren zwei sozialpädagogische Praktika.
Durch Zusatzkurse können Sie währenddessen die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Anschließend folgt ein einjähriges Berufspraktikum, auch Anerkennungsjahr, in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie, staatlich anerkannte Erzieherin beziehungsweise Erzieher.
Sie sollten besonderes Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen, gerne kommunizieren, kreativ und aktiv sein sowie Freude an Sprache und Bewegung, Lust auf Lernen und verantwortliches Arbeiten haben.
Ferner benötigen Sie die mittlere Reife, einen gleichwertigen Bildungsabschluss oder einen Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz oder der Berufsfachschule für Gesundheit, Hauswirtschaft und Sozialwesen.
Weiterhin gilt eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannte einschlägige berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren sowie eine (sozialversicherungspflichtige) Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren als Zulassungsberechtigung.
Diese erhalten Sie auch durch eine Hochschulzugangsberechtigung mit einschlägigem sozialpädagogischem Praktikum.
Informationen zum Anerkennungsjahr "Soziale Arbeit"
Studium und Praktika
Sozialpädagogik und Soziale Arbeit leisten in unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag in den Bereichen Integration, Inklusion, Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe, sowie Sicherstellung der sozialen Absicherung.
Um diese Aufgaben durch die Freie Hansestadt Bremen mitzugestalten, können Sie hier als Nachwuchskraft schon frühzeitig diese Möglichkeit wahrnehmen.
Sie studieren aktuell Soziale Arbeit B.A z.B. an der Hochschule Bremen und werden in absehbarer Zeit Ihr Studium erfolgreich beenden? Dann bewerben Sie sich gern beim Aus- und Fortbildungszentrum Bremen für das Anerkennungsjahr in den unterschiedlichen Bereichen des Bremischen öffentlichen Dienstes, um anschließend Ihre staatliche Anerkennung zu erlangen.
Das Aus-und Fortbildungszentrum ist für den Bewerbungsprozess und für die Zuweisungen in die Dienststellen zuständig und wird während der Zeit des Anerkennungsjahres als Ihr Arbeitgeber Ansprechpartner in allen personalrechtlichen Angelegenheiten sein.
Begleitet werden Sie während der Zeit des Anerkennungsjahres von den Mitarbeitenden des Referates 31 bei der Senatorin für Kinder und Bildung – Qualifizierung, Gewinnung und Sicherung von Sozialpädagogischen Fachkräften. Hier erfolgt am Ende des Anerkennungsjahres nach erfolgreich bestandenem Kolloquium die Verleihung der staatlichen Anerkennung.
Haben Sie das Studium der Sozialen Arbeit ggf. noch vor sich, dann möchten wir Sie hier gern auf den Studiengang Soziale Arbeit Dual an der Hochschule Bremen aufmerksam machen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Soziale Arbeit Dual und hier: Soziale Arbeit Dual Hochschule Bremen
Anforderungen/Bewerbungsprozess
Um sich für das Anerkennungsjahr im Bereich Soziale Arbeit bewerben zu können, benötigen Sie die ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit B.A. Sie können Sie auch schon vor Ihrem Studienabschluss bewerben, wenn Sie Ihren Abschluss in ansehbarer Zeit erlangen werden.
Weiterhin ist ein Interesse an den Praxisfeldern im Bremischen öffentlichen Dienstes erforderlich.
Die Stellen für das Anerkennungsjahr im Bremischen öffentlichen Dienst werden in der Regel im Mitte September des Vorjahres auf dem Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie haben dann bis Anfang/Mitte November Zeit, sich zu bewerben.
Das Anerkennungsjahr startet in der Regel zum 01. April eines jeden Jahres.