Das duale Studium "Public Administration" dauert 6 Semester.
Den fachtheoretischen Part mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt absolvieren Sie an der Hochschule Bremen.
Die berufspraktischen Abschnitte führen Sie in unterschiedliche Dienststellen der bremischen Verwaltung.
Mit erfolgreichem Abschluss dieses Studiums erhalten Sie den akademischen Grad "Bachelor of Arts" und können als Verwaltungsinspektorin beziehungsweise Verwaltungsinspektor verbeamtet werden.
Als Verwaltungsinspektorin oder Verwaltungsinspektor werden Ihnen anspruchsvolle Aufgaben in der Sachbearbeitung anvertraut.
In Ihrem Bereich kümmern Sie sich selbstständig um die Bearbeitung von Vorgängen und treffen hierzu Entscheidungen. Als Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter im gehobenen Verwaltungsdienst können Sie unter anderem in der Hoheits- und Leistungsverwaltung tätig sein.
Hier erwarten Sie Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel im Bürgeramt, im Amt für Soziale Dienste oder im Jobcenter.
Zudem stehen Ihnen Positionen in Bereichen wie Personal, Organisation, Finanzen und Haushalt offen. Im Verlauf Ihrer Karriere kann zu den vielfältigen Aufgaben auch eine Leitungsfunktion hinzukommen.
Sie interessieren sich für das politische Zeitgeschehen, haben eine schnelle Auffassungsgabe, sind zuverlässig und tolerant.
Zu Ihren Stärken gehören soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen.
Sie haben die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erworben oder werden diese vor Aufnahme des Studiums erwerben.
Das Auswahlverfahren für das Studium "Public Administration B.A." besteht aus drei Schritten: der Vorauswahl, dem schriftlichen Eignungstest und dem Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran erteilen wir die Zu- bzw. Absagen anhand einer nach Noten erstellten Rangliste.
Die Vorauswahl
Die Kriterien, die bei der Vorauswahl entscheidend sind, können der jeweiligen Stellenausschreibung entnommen werden. In diesem Schritt des Auswahlverfahrens spielen weder Anschreiben noch Lebenslauf eine Rolle. Wenn uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Nachweis der Fach- oder allgemeinen Hochschulreife) vollständig vorliegen, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft. Dann erhältst erhalten Sie eine Einladung zum schriftlichen Eignungstest.
Der schriftliche Eignungstest
Der schriftliche Eignungstest wird unter Mitwirkung externen Sachverstands durchgeführt und testet schwerpunktmäßig die Bereiche Verarbeitungskapazität, Arbeitseffizienz, Merkfähigkeit, Rechtschreibung sowie Allgemeinwissen. Wir erhalten nach dem Test die Ergebnisse und erstellen daraufhin eine Rangliste nach der erreichten Punktzahl im Eignungstest. Bis zu einer in der Verfahrensordnung festgelegten Bewertung laden wir dann zum Vorstellungsgespräch ein.
Das Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch besteht aus drei Teilen: einer Gruppensituation, einem Referat und einem Einzelgespräch.
Die Auswahlkommission bewertet bei diesen drei Disziplinen verschiedene Kategorien wie Berufsmotivation, Engagement, soziale Kompetenz, Denk- und Urteilsfähigkeit und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Jedes Kommissionsmitglied vergibt in diesen Kategorien Punkte. Anhand der vergebenen Punkte wird dann die Durchschnittspunktzahl errechnet, die erreicht wurde.
Sind die Vorstellungsgespräche insgesamt abgeschlossen, wird auf Grundlage der individuell erreichten Punktzahl eine Rangliste erstellt, anhand derer die Studienplätze vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Mitbestimmungsgremien und der spezialgesetzlichen Regelungen vergeben werden.