Als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter (VfA) stehen dir alle Behörden des bremischen öffentlichen Dienstes offen.
Du berätst Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen und bearbeitest ihre Anträge. Hierbei bist du dann zum Beispiel beteiligt, wenn Paare heiraten, Autos angemeldet, Baugenehmigungen erteilt oder Pässe beantragt werden.
Du bereitest aber auch wichtige Sitzungen vor, organisierst oder arbeitest in der Personalverwaltung.
Dein tägliches Aufgabenspektrum ist breit und du hast zudem die Möglichkeit, dich innerhalb der Verwaltung zu verändern und weiterzuentwickeln.
Während deiner dreijährigen Ausbildung durchläufst du fünf Praxisphasen, die dir über mehrere Monate hinweg einen Einblick in unterschiedliche Behörden der bremischen öffentlichen Verwaltung bieten.
Parallel dazu bekommst du in der Verwaltungsschule Bremen Unterricht in Fächern wie zum Beispiel Bürowirtschaft, Englisch, Politik und Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen und Kommunikation, damit du effektiv auf deine vielfältigen Verwaltungsaufgaben vorbereitet und allen Aufgaben gewachsen bist.
Dir macht der Umgang mit Menschen Spaß, du bist zuvorkommend, offen und kommunikativ, verfügst gleichzeitig über gute Deutschkenntnisse und eine schnelle Auffassungsgabe.
Du gehst Aufgaben zuverlässig, engagiert und auch gerne im Team an. Für die Ausbildung Verwaltungsfachangestellter beziehungsweise -angestellter benötigst du einen Realschul- oder einen gleichwertigen Abschluss oder einen guten Hauptschulabschluss.
Das Auswahlverfahren für die Ausbildung besteht aus drei Schritten: Der Vorauswahl, dem schriftlichen Eignungstest und dem Vorstellungsgespräch. Im Anschluss daran erteilen wir die Zu- beziehungsweise Absagen anhand einer nach Noten erstellten Rangliste.
Die Vorauswahl
Die Kriterien, die bei der Vorauswahl entscheidend sind, können der jeweiligen Stellenausschreibung entnommen werden. In diesem Schritt des Auswahlverfahrens spielen weder Anschreiben noch Lebenslauf eine Rolle. Wenn uns deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Schulabschlusszeugnis oder die letzten zwei Zeugnissen von allgemeinbildenden Schulen) vollständig vorliegen, hast du den ersten Schritt bereits geschafft. Dann erhältst du eine Einladung zum schriftlichen Eignungstest.
Der schriftliche Eignungstest
Der schriftliche Eignungstest wird unter Mitwirkung externer Kompetenzen durchgeführt und testet schwerpunktmäßig die Bereiche Verarbeitungskapazität, Arbeitseffizienz, Merkfähigkeit, Rechtschreibung sowie Allgemeinwissen. Wir erhalten nach dem Test die Ergebnisse und erstellen daraufhin eine Rangliste nach der erreichten Punktzahl im Eignungstest. Bis zu einer in der Verfahrensordnung festgelegten Bewertung laden wir dann zum Vorstellungsgespräch ein.
Das Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch besteht aus drei Teilen: einem Einzelgespräch, einem Referat und einer Gruppensituation.
Die Auswahlkommission bewertet bei diesen drei Disziplinen verschiedene Kategorien wie Berufsmotivation, Engagement, soziale Kompetenz, Denk- und Urteilsfähigkeit und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Jedes Kommissionsmitglied vergibt in diesen Kategorien Punkte.
Anhand der vergebenen Punkte wird dann die Durchschnittspunktzahl errechnet, die erreicht wurde.
Sind die Vorstellungsgespräche insgesamt abgeschlossen, wird auf Grundlage der individuell erreichten Punktzahl eine Rangliste erstellt, anhand derer die Ausbildungsplätze vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Mitbestimmungsgremien und der spezialgesetzlichen Regelungen vergeben werden.