Bei der Freien Hansestadt Bremen gibt es vielfältige Vorteile für die Beschäftigten, die grundsätzlich für alle gelten.
Je nach Dienststelle oder Arbeitsbereich ist es möglich, dass einzelne Benefits variieren oder zusätzliche, individuelle Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Freie Hansestadt Bremen bietet krisensichere Beschäftigungsmöglichkeiten. Auf uns als Arbeitgeberin im bremischen öffentlichen Dienst ist Verlass.
Bei der Freien Hansestadt Bremen gilt grundsätzlich: 30 Tage Jahresurlaub für alle! Heiligabend und Silvester sind zusätzliche freie Tage, über die Sie sich freuen können, soweit es die dienstlichen/betrieblichen Verhältnisse zulassen. Abweichende Regelungen kann es etwa bei Menschen in Schichtarbeit geben, zum Beispiel bei Feuerwehr oder Polizei.
Spannend: Beschäftigte bei der Freien Hansestadt Bremen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Jahressonderzahlung ganz oder teilweise in zusätzlichen Sonderurlaub (Flexi-Urlaub) umzuwandeln.
Tarifbeschäftigte erhalten eine Jahressonderzahlung, die wir mit dem Novembergehalt auszahlen. Wie hoch die Jahressonderzahlung ausfällt, hängt von der Entgeltgruppe ab.
Auch Beamt:innen bestimmter Besoldungsgruppen erhalten eine Jahressonderzahlung mit der Dezemberabrechnung, deren Höhe im § 65 des Besoldungsgesetzes des Landes Bremen geregelt ist.
Mitarbeitende im bremischen öffentlichen Dienst können zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wählen und je nach Arbeitsstelle auch Gleitzeit nutzen. Dank der Zeiterfassung in einem Arbeitszeitkonto können Sie zu jeder Zeit Ihr Stundenkonto einsehen und womöglich angefallene Mehrarbeitsstunden ganz einfach in Freizeit tauschen.
In der Freien Hansestadt Bremen gibt es eine Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten. Das heißt: Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst haben das Recht, im Homeoffice beziehungsweise mobil zu arbeiten, sofern es Ihr Tätigkeitsbereich zulässt. Details klären alle Mitarbeitenden direkt mit ihren Vorgesetzen und Teams. Denn wie einzelne Dienststellen das ortsflexible Arbeiten gestalten, ist ganz unterschiedlich und kann auch von regelmäßigen Präsenzterminen, wie Dienstbesprechungen, abhängig sein.
Urlaub ist gut, aber eine längere Auszeit ist besser? Im bremischen öffentlichen Dienst gibt es die Möglichkeit, ein Sabbatical zu machen. Das heißt: Beschäftigte verzichten vorab für eine gewisse Zeit auf einen Teil ihres Einkommens (Ansparphase), können dann eine sechs- oder zwölfmonatige Pause einlegen (Freistellungsphase) und werden während dieser Auszeit von dem angesparten Einkommen bezahlt.
Wer im bremischen öffentlichen Dienst arbeitet, wird entweder nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) beziehungsweise dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen (TVöD) bezahlt oder erhält als Beamte:r eine Beamtenbesoldung.
In der Regel gilt: Jede ausgeschriebene Position entspricht einer bestimmten Entgeltgruppe (bei Tarifangestellten) oder einer Laufbahngruppe (bei Beamt:innen). Innerhalb einer solchen Gruppe verbessert sich die Vergütung regelmäßig durch die jeweiligen Tarifsteigerungen und den sogenannten Stufenaufstieg. Für jede Stufe ist eine Dauer festgelegt, sodass die Beschäftigten nach der entsprechenden Wartezeit automatisch in die nächste Erfahrungsstufe vorrücken.
Weitere Fragen zur Bezahlung nach Tarifvertrag oder Besoldung klären im Einzelfall die Dienststellen.
Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt für Tarifangestellte und Beamt:innen Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen. Für welches Produkt Sie diese Beiträge nutzen möchten, entscheiden Sie selbst.
Alle Tarifangestellten im bremischen öffentlichen Dienst melden wir automatisch bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an. Dadurch sparen sie während der Arbeit im öffentlichen Dienst automatisch eine Betriebsrente an, die die spätere Rentenlücke im Vergleich zu den verbeamteten Kolleg:innen verkleinert.
Als öffentliche Verwaltung setzen wir uns in allen Dienststellen täglich dafür ein, das Leben aller Bremer:innen jeden Tag ein bisschen besser zu machen. Wer bei der Freien Hansestadt Bremen beschäftigt ist, gestaltet unsere Gesellschaft also ein Stück weit mit.
Durch die Jobsicherheit und die große Flexibilität bei unseren Arbeitszeitmodellen ist die Freie Hansestadt Bremen eine familienfreundliche Arbeitgeberin. Unsere Dienststellen legen großen Wert darauf, dass alle Teammitglieder sich wohlfühlen – und Arbeit und Freizeit in Balance stehen.
Wir wollen, dass alle Beschäftigten in der Freien Hansestadt Bremen lange gesund bleiben. Deshalb ist betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für uns eine wichtige Aufgabe. Je nach Dienststelle gibt es unterschiedliche Angebote, zum Beispiel Bewegte Pausen. Alle Mitarbeitenden können außerdem zentrale Angebote wie Firmenfitness über EGYM Wellpass, die betriebliche Sozialberatung oder verschiedene Präventionsangebote nutzen. Weitere Details über das BGM gibt es hier nachzulesen.
Alle Mitarbeitenden der Freien Hansestadt Bremen haben die Möglichkeit, sich für Firmenfitness über EGYM Wellpass anzumelden. Mit dieser Mitgliedschaft erhalten sie Zugang zu über 10.000 hochwertigen Fitness- und Yogastudios, Schwimmbädern oder auch Crossfit- und Boulderhallen in ganz Deutschland. Der Preis liegt derzeit bei 41 € pro Monat.
Neben der gesetzlichen Bildungszeit gibt es auch ein eigenes, sehr umfangreiches Fortbildungsprogramm. Über das gesamte Jahr verteilt finden verschiedene Angebote statt: Neben fachbezogenen Fortbildungen gibt es Veranstaltungen zum Aufbau persönlicher, sozialer und methodischer Kompetenzen, IT-Kurse, Führungskräfte-Coachings und vieles mehr. Alle Beschäftigten können sich zu Kursen des Fortbildungsprogramms anmelden.
Wir ermutigen alle Beschäftigten, ihren gesetzlichen Anspruch von 5 Tagen Bildungszeit pro Jahr wahrzunehmen. Wir freuen uns, wenn unsere Mitarbeitenden diese Zeit in Ihre persönliche Weiterentwicklung investieren.